Mittwoch, 11. Juni 2014

11. Juni 1945: Zur Unterbindung der Felddiebstähle

Zur Unterbindung der Felddiebstähle erließ Oberbürgermeister Leiling im Auftrag der Militärregierung am 11. Juni 1945 die Anordnung, dass Personen, die weder ein Grundstück besitzen, noch für einen Pächter arbeiten, die Feldwege nicht betreten durften. Zuwiderhandlungen wurden dem "Tribunal Sommaire Militaire de Gouvernement Militaire de Spire" gemeldet.

Anordnung des Oberbügermeisters, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 37.

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